Kosten für Zahnersatz werden für Patienten und Krankenkassen transparenter.
Mit Wirkung zum 01.02.2016 haben sich die kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) auf eine Neuregelung zur Angabe des Herstellungsortes bei Zahnersatz, auf dem Heil-und Kostenplan, verständigt.
Der Heil-und Kostenplan ist durch die Angabe des voraussichtlichesn Herstellungsortes bzw. Herstellungslandes bei Zahnersatz ergänzt worden. Die Aufklärungspflicht des Zahnarztes gegenüber dem Patienten wurde um diesen Punkt erweitert. Der Patient bestätigt diese mit seiner Unterschrift auf dem Heil-und Kostenplan.
Mit dieser Neuregelung soll der Versicherte und die Krankenkassen darüber informiert werden, wo die zahntechnischen abrechnungsfähigen Leistungen erbracht wurden, damit Abrechnungsmanipulationen mit zum Beispiel im Ausland hergestellten Zahnersatz zu Lasten Versicherter und Krankenkassen entgegengewirkt werden können.