Abnehmbarer Zahnersatz

Abnehmbarer Zahnersatz ist die Bezeichnung für die verschiedenen Formen von Zahnersatz, die vom Patienten selbst entfernt werden können.

Man unterscheidet beim abnehmbaren Zahnersatz verschiedene Kategorien:

  • Herausnehmbarer Zahnersatz, hierzu zählen z.B. Zahnprothesen aus zahnfleischfarbenen Kunststoff oder Metallgerüstprothesen. Zu den herausnehmbaren Prothesen zählt auch die herausnehmbare Brücke
  • Bedingt abnehmbarer Zahnersatz, diese Art des Zahnersatzes kann nur in einer zahnärztlichen Praxis, vielfach aus hygienischen Gründen, vorübergehend entfernt werden. Zu dieser Art des Zahnersatzes zählen z.B. Riegelsuprakonstruktionen oder Implantatkonstruktionen.

Abnehmbarer Zahnersatz wird auch als `herausnehmbarer Zahnersatz´ bezeichnet, dies können dann Teilprothesen oder Totalprothesen (Vollprothesen) sein, die fehlende Zähne ersetzen.
Eine Möglichkeit der prothetischen Gestaltung im Gebiss ist die Versorgung mit einer Teleskopprothese, Geschiebeprothese oder Druckknopfanker, die aus einem festsitzenden und einem abnehmbaren Teil bestehen und auf den vorhanden Zähnen oder auch Zahnimplantaten zum Ersatz fehlender Zähne verankert werden. Unter einer Hybridprothese versteht man einen abnehmbaren Zahnersatz mit unterschiedlichen Abstützsystemen, bei dem natürliche Zähne als Zahnpfeiler (Brückenpfeiler) oder auch Zahnimplantate zur Abstützung genutzt werden.

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