Bei einer andersartigen Versorgung werden Leistungen durchgeführt und abgerechnet, die vollständig von der Regelversorgung abweichen, also in dieser nicht enthalten sind. Der Versicherte erhält den bewilligten Festzuschuss über die Kostenerstattung von seiner Krankenkasse. Alle anfallenden Kosten, wie z.B. Honorar, Laborkosten, werden direkt mit dem Versicherten nach der GOZ abgerechnet.
Beispiel für eine andersartige Versorgung:
Es fehlt eine bestimmte Anzahl von Zähnen, die Regelleistung sieht in diesem Fall einen herausnehmbaren Zahnersatz vor. Wünscht der Patient statt dessen einen festsitzenden Zahnersatz, z.B. eine Brücke, so erhält er von seiner Praxis eine Rechnung über diesen festsitzenden Zahnersatz und reicht diese für die Kostenerstattung bei seiner Krankenkasse ein. Sonderbestimmungen gelten bei sogenanntem “gemischtem Zahnersatz”, damit sind Versorgungsformen gemeint, die sowohl Elemente der Regel-/ gleichartiger Versorgung wie auch solche aus dem Bereich andersartige Versorgung enthalten.