Bonus

Der Bonus ist ein Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung und wurde ausschließlich in der zahnmedizinischen Versorgung eingeführt. Der Bonus soll eine finanzielle Belohnung für die Fälle sein, wo von Seiten des Patienten Zuzahlungen geleistet werden müssen.

Um den Bonus zu bekommen, sollte ein Bonusheft vorhanden sein. In diesem Bonusheft wird jeder Besuch beim Zahnarzt dokumentiert. Es muss lückenlos sein, denn fehlt bereits ein Jahr, fängt die Zählung wieder bei Null an, d.h. 50 % Eigenbeteiligung auf die gesetzlich vereinbarten Preise. Außervertragliche Leistungen werden von dem Bonus nicht abgedeckt, sondern sind voll privat an die Praxis zu entrichten. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen müssen in einem Bonusheft nachgewiesen werden.

Eigenbeteiligung / Bonus bei unterschiedlich langen Zeiten des regelmäßigen Zahnarzt-Besuches

  • 0-4 Jahre regelmäßiger Besuch beim Zahnarzt: hier bezahlt die Krankenkasse zu vertraglich geregeltem Zahnersatz und Reparatur einen Zuschuss von 50 % = 50 % Eigenbeteiligung.
  • 5-9 Jahre regelmäßger Zahnarzt Besuch beim Zahnarzt: hier beträgt der Bonus 40 % = 40 % Eigenbeteiligung
  • ab 10 Jahren erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf 65 % = 35 % Eigenbeteiligung.

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