Heil- und Kostenplan

Vor Beginn einer Behandlung für Zahnersatz ist der Zahnarzt dazu verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Er stellt den Kostenvoranschlag des Zahnarztes für die geplante Behandlung dar.

Der Heil- und Kostenplan beinhaltet folgende Eckdaten:

  • den Befund
  • die entsprechende Regelversorgung
  • die tatsächliche Therapieplanung
  • das Honorar des Zahnarztes
  • die Material- und Laborkosten

Der Heil- und Kostenplan muss der Krankenkasse zur Begutachtung vorgelegt werden, wobei die Notwendigkeit der Behandlung überprüft wird und über die Bewilligung des Festzuschussbetrages entschieden wird.

Die Angaben im Heil- und Kostenplan sind geschätzt und können sich während der Behandlung ändern.

Der Heil- und Kostenplan enthält in der Regel ein Gebisschema, in das der Befund, die Regelversorgung und die Therapieplanung eingetragen werden.

Gemäß einer einheitlichen Konvention ist dabei jeder Zahn durch eine zweistellige Ziffer eindeutig definiert. Anhand bestimmter Kürzel werden der jeweilige Befund und die Therapieplanung ins Schema auf dem Heil- und Kostenplan übertragen und kenntlich gemacht.

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