Präparationsgrenze

Die Präparationsgrenze bezeichnet den Abschluss des künstlich bearbeitenden Zahn-Hartsubstanz und den Beginn der unbearbeiteten Zahnoberfläche. Diese sollte nach Möglichkeit in einem Gebiet liegen, welches aus Schmelz besteht. Die Präparation sollte im Abdruck und auf dem daraus resultierenden Modell immer gut erkennbar sein und für den Zahntechniker nachvollziehbar sein. Der Grenzübergang selbst erfolgt – je nach Präparationsart- tangential- , hohlkehl- oder stufenförmig.

Es erfolgt eine Unterteilung in:

  • supragingivale Präparation: die Grenze liegt oberhalb des Zahnfleischsaumes und stellt so keinen Reiz für das Zahnfleisch dar. Nicht anwendbar im sichtbaren Bereich, denn beim Lachen und Sprechen ist der Kronenrand zu sehen.
  • gingivale Präparation: wenig angewandte Präparationsart. Präparation erfolgt in der Höhe des Zahnfleischsaums.
  • subgingivale Präparation: Bei Anfertigung von Zahnersatz ist meist das Ziel jeder Präparation, den weitesten Umfang der Zahnkrone in den Boden der inneren Zahnfleischfurche zu legen, vor allem aus kosmetischen und kariesprophylaktischen Gründen. Um Zahnfleischreizungen vorzubeugen, ist ein exakter und dünner Abschluss des Kronenrandes notwendig.

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